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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 39/22.VB-3   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 39/22.VB-3 (https://dejure.org/2023,33693)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.11.2023 - VerfGH 39/22.VB-3 (https://dejure.org/2023,33693)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. November 2023 - VerfGH 39/22.VB-3 (https://dejure.org/2023,33693)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 54/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Zurückweisung einer Beschwerde in einem Verfahren des

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 39/22
    Diese Entscheidung kann zusammen mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ergehen (vgl. nur VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 1 m.w.N.).

    Bleibt ein an sich gegebenes Rechtsmittel mangels Nutzung der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten erfolglos, ist eine Verfassungsbeschwerde regelmäßig unzulässig (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 30. August 2022 - VerfGH 139/20.VB-1, juris, Rn. 24 m.w.N.; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 4).

    Mithin gehört zur Rechtswegerschöpfung die Obliegenheit des Beschwerdeführers, dem Fachgericht fristgerecht und unter Einhaltung der sich aus dem Prozessrecht ergebenden Darlegungsanforderungen alle Umstände vorzubringen, die möglicherweise zum Erfolg seines Rechtsbehelfs und damit zur Behebung bzw. Verhinderung der gerügten Grundrechtsverletzung bereits im fachgerichtlichen Verfahren führen könnten (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 2. November 2021 - VerfGH 99/21.VB-3, juris, Rn. 9; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 5).

    Die Anhörungsrüge muss ihrem Inhalt nach geeignet sein, auf eine Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 28. Februar 2023 - VerfGH 13/23.VB-2, juris, Rn. 7 m. w. N; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 6).

    Aus der fachgerichtlichen Verwerfung eines Rechtsbehelfs als unzulässig kann daher nicht automatisch geschlossen werden, der Rechtsweg sei nicht ordnungsgemäß erschöpft worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 BvR 631/15, juris, Rn. 5; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 2. November 2021 - VerfGH 99/21.VB-3, juris, Rn. 10 f.; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 7).

    Umgekehrt kann der Verfassungsgerichtshof abweichend vom Fachgericht die Unzulässigkeit des fachgerichtlichen Rechtsbehelfs feststellen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 15 ff.; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 7).

    Grundsätzlich ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung der frühestmögliche und in der Regel auch der späteste Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 11 m.w.N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2021 - VerfGH 99/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 39/22
    Mithin gehört zur Rechtswegerschöpfung die Obliegenheit des Beschwerdeführers, dem Fachgericht fristgerecht und unter Einhaltung der sich aus dem Prozessrecht ergebenden Darlegungsanforderungen alle Umstände vorzubringen, die möglicherweise zum Erfolg seines Rechtsbehelfs und damit zur Behebung bzw. Verhinderung der gerügten Grundrechtsverletzung bereits im fachgerichtlichen Verfahren führen könnten (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 2. November 2021 - VerfGH 99/21.VB-3, juris, Rn. 9; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 5).

    Aus der fachgerichtlichen Verwerfung eines Rechtsbehelfs als unzulässig kann daher nicht automatisch geschlossen werden, der Rechtsweg sei nicht ordnungsgemäß erschöpft worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 BvR 631/15, juris, Rn. 5; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 2. November 2021 - VerfGH 99/21.VB-3, juris, Rn. 10 f.; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 7).

    Gegen eine solchermaßen behauptete Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG hätte der Beschwerdeführer aber - wie bereits ausgeführt - gemäß § 54 Satz 1 VerfGHG ordnungsgemäß Anhörungsrüge einlegen müssen (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 2. November 2021 - VerfGH 99/21.VB-3, juris, Rn. 11).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 130/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 39/22
    Hier wäre demnach das fachgerichtliche Verfahren in vollem Umfang mit der Möglichkeit wieder eröffnet gewesen, auch hinsichtlich des weiteren Vorbringens rechtliches Gehör zu finden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020, a.a.O., Rn. 14; Beschluss vom 18. Januar 2022, a.a.O., Rn. 15; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007, a.a.O., Rn. 13; jeweils zu § 321a ZPO).

    Hierzu bedarf es insbesondere einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung und mit den für den behaupteten Grundrechtsverstoß geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Januar 2022 - VerfGH 130/21.VB-2, juris, Rn. 4).

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, aufgrund einer bloßen Erwähnung eines Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts in der Verfassungsbeschwerdeschrift in den dieser Schrift beigefügten Anlagen nach möglichen Verletzungen dieses Rechts zu suchen (vgl. VerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2022 - VerfGH 130/21.VB-2, juris, Rn. 6).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 149/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 39/22
    Umgekehrt kann der Verfassungsgerichtshof abweichend vom Fachgericht die Unzulässigkeit des fachgerichtlichen Rechtsbehelfs feststellen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 15 ff.; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 7).

    f) Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landessozialgerichts vom 16. Mai 2022 wendet, ist sie unzulässig, weil diese gerichtliche Entscheidung keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 18, m.w.N.).

  • BVerfG, 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07

    Unterlassene Teilrüge im Rahmen einer zivilprozessualen Anhörungsrüge (§ 321a

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 39/22
    (5) Diese Versäumnisse im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren haben zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die mit diesem Sachvortrag behauptete Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG, sondern insgesamt - insbesondere auch mit Blick auf die in der Anhörungsrüge vom 6. April 2021 zu Ziffer 3 erhobene Gehörsrüge und die mit den behaupteten Gehörsverletzung inhaltlich im Zusammenhang stehenden angeblichen Verletzungen von Art. 4 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG - unzulässig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; Beschluss vom 18. Januar 2022 - VerfGH 62/21.VB-2, juris, Rn. 15; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 13).

    Hier wäre demnach das fachgerichtliche Verfahren in vollem Umfang mit der Möglichkeit wieder eröffnet gewesen, auch hinsichtlich des weiteren Vorbringens rechtliches Gehör zu finden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020, a.a.O., Rn. 14; Beschluss vom 18. Januar 2022, a.a.O., Rn. 15; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007, a.a.O., Rn. 13; jeweils zu § 321a ZPO).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 73/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die in einem Zivilverfahren nach beiderseitiger

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 39/22
    (5) Diese Versäumnisse im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren haben zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die mit diesem Sachvortrag behauptete Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG, sondern insgesamt - insbesondere auch mit Blick auf die in der Anhörungsrüge vom 6. April 2021 zu Ziffer 3 erhobene Gehörsrüge und die mit den behaupteten Gehörsverletzung inhaltlich im Zusammenhang stehenden angeblichen Verletzungen von Art. 4 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG - unzulässig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; Beschluss vom 18. Januar 2022 - VerfGH 62/21.VB-2, juris, Rn. 15; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 13).

    Hier wäre demnach das fachgerichtliche Verfahren in vollem Umfang mit der Möglichkeit wieder eröffnet gewesen, auch hinsichtlich des weiteren Vorbringens rechtliches Gehör zu finden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020, a.a.O., Rn. 14; Beschluss vom 18. Januar 2022, a.a.O., Rn. 15; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007, a.a.O., Rn. 13; jeweils zu § 321a ZPO).

  • BVerfG, 23.03.2017 - 1 BvR 631/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 39/22
    Aus der fachgerichtlichen Verwerfung eines Rechtsbehelfs als unzulässig kann daher nicht automatisch geschlossen werden, der Rechtsweg sei nicht ordnungsgemäß erschöpft worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 BvR 631/15, juris, Rn. 5; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 2. November 2021 - VerfGH 99/21.VB-3, juris, Rn. 10 f.; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 62/19

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 39/22
    Eine Verfassungsbeschwerde ist insgesamt unzulässig, wenn zwar eine Anhörungsrüge erhoben wird, jedoch zur Begründung der Verfassungsbeschwerde Gehörsverstöße vorgetragen werden, die nicht Gegenstand der Anhörungsrüge waren (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 14 m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 13/23

    Verfassungsbeschwerde gegen eine oberlandesgerichtliche Entscheidung im

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 39/22
    Die Anhörungsrüge muss ihrem Inhalt nach geeignet sein, auf eine Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 28. Februar 2023 - VerfGH 13/23.VB-2, juris, Rn. 7 m. w. N; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 115/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 39/22
    Rügt der Beschwerdeführer der Sache nach eine unzumutbar lange Dauer des gerichtlichen Verfahrens, obliegt es ihm, zunächst die einfachrechtlich eröffneten Rechtsbehelfe zur Beschleunigung des Verfahrens (hier: Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 Satz 1 GVG und Antrag auf Entschädigung nach § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG) zu ergreifen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 115/20.VB-1, juris, Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13

    Die Entscheidung über die Bewilligung von PKH und die Entscheidung in der Sache

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 321/05

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge

  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

  • BVerfG, 01.10.2020 - 1 BvR 1106/20

    Verfassungsbeschwerde bezüglich der Höhe von Asylbewerberleistungen für in

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 42/20

    Verfassungsbeschwerde in einer versicherungsrechtlichen Streitigkeit

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 62/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Klage auf Erstattung von

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.07.2023 - VerfGH 104/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Verstoßes

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 139/20

    Verfassungsbeschwerde wegen der Nichtzulassung der Berufung zum

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 3/08 C
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